Werdegang zum PGA Diplomgolflehrer bzw. PGA Qualified Golf Professional

Die Ausbildung zum PGA Golf Professional dauert 3 Jahre und beginnt mit der Anwärterschule. Zu Beginn des zweiten und dritten Jahres sind Zwischenprüfungen abzulegen und es ist eine Diplomarbeit zu verfassen. Nach positiv abgelegter Diplomprüfung erhält man den Status GP 1 und darf sich Diplomgolflehrer bzw. Qualified Professional nennen.


Aufnahmebedingungen und -richtlinien (Auszug)

Obere Handicapgrenze - 6,0 (vom ÖGV nachweisbar bzw. bestätigt).
Zusätzlich muss ein positiver Playing Ability Test abgelegt werden. Als bestanden gilt der Test bei einem Gesamtscore von höchstens 160 über 2 Runden an 2 (aufeinanderfolgenden) Tagen auf demselben Platz.

Der Lehrherr muss ein voll qualifiziertes Mitglied der PGA of Austria mit Status GP 1 sein, und es muss eine Kopie des rechtskräftigen Vertrages zwischen Lehrherr und Lehrling zu Händen der Geschäftsstelle vorgelegt werden.

Die Ausbildungsstätte bzw. der Club muss von der PGA of Austria anerkannt sein. Ferner muss der Club eine schriftliche Bestätigung der Arbeitserlaubnis des Auszubildenden bzw. des Lehrherrn (sofern nicht Österr. Staatsbürger) vorlegen.

Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 40 Stunden betragen. Die PGA Trainees müssen alle von der PGA of Austria veranstalteten Ausbildungsschulen und Seminare besuchen - wofür auch die Lehrherren die Verantwortung zu tragen haben.

Während der gesamten Ausbildungszeit muss der/die PGA Trainee/PGA Trainesse bei einem Lehrherrn unter Vertrag stehen.

Jede/r PGA Trainee/PGA Trainesse ist dazu verpflichtet, während der Ausbildungszeit ein Turnier der ACP Tour zu organisieren und hat mindestens 3 Tage Marshall-Dienste zu absolvieren.

Jede/r PGA Trainee/PGA Trainesse hat eine Diplomarbeit zu verfassen.

Jährlich sind mindestens 8 von der PGA of Austria anerkannte Turnierrunden zu spielen. Vor der Diplomprüfung muss der PGA Trainee/die PGA Trainesse mindestens 6 Spielergebnisse mit max. 4 über PAR nachweisen können.

Dem PGA Trainee/der PGA Trainesse ist es während der gesamten Ausbildungszeit untersagt eine Golfschule/Golfakademie zu führen.

Die Ausbildungsordnung 2008 der PGA of Austria finden Sie hier:
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